Nachhaltigkeit
Toolbox & FAQs
Hier finden Sie Unterlagen sowie Antworten auf oft gestellte Fragen rund um die OK:GO Initiative.
FAQs – Allgemein
Die OK:GO Initiative verfolgt das Ziel, dass alle Tourismusanbietenden in der Schweiz Informationen über die Zugänglichkeit ihres Angebots der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Auf diese Weise profitieren Menschen mit Behinderungen, Senior:innen und Familien mit Kleinkindern von einer grösseren Autonomie und Leichtigkeit bei der Planung ihrer Reisen.
OK:GO richtet sich an alle touristischen Betriebe in der Schweiz, von Hotels über Campingplätze und Museen, Schifffahrtsbetriebe, Zoos und Restaurants bis hin zu Bergbahnen. Die teilnehmenden Betriebe müssen hierbei nicht spezifisch auf Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ausgerichtet sein, also komplett barrierefrei zugänglich sein. Das Ziel besteht darin, Zugänglichkeitsinformationen für eine vereinfachte Reiseplanung bereitzustellen.
Unbedingt! Die Erfassung der Zugänglichkeitsinformationen unterscheidet nicht zwischen «barrierefrei» und «nicht barrierefrei», sondern dient in erster Linie der transparenten Information. Zudem sind die Möglichkeiten und Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sehr unterschiedlich. Auf Basis der Zugänglichkeitsinformationen können Menschen mit Behinderungen, Senior:innen, Familien mit Kleinkindern und viele mehr selbst entscheiden, welche Angebote für sie wie zugänglich sind.
Weil Sie mit Ihrer Teilnahme vielen Gästen die Reiseplanung erleichtern.
Weil Reisende mit Mobilitätseinschränkungen eine wichtige Zielgruppe sind.
Weil Sie sich damit für einen nachhaltigen und barrierefreien Tourismus einsetzen.
Weil Sie damit zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen.
Weil OK:GO im Rahmen des Nachhaltigkeitsprogramms Swisstainable auf Level II – engaged (in Kombination) anerkannt ist.
Als Tourismusanbieter:in erfassen Sie die Zugänglichkeitsinformationen Ihrer Infrastruktur selbstständig mithilfe der Smartphone-App «ginto». Anschliessend platzieren Sie das OK:GO Emblem auf Ihrer Website und verlinken Ihren ginto-Eintrag via Hyperlink. Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Manual. Die Teilnahme ist sehr einfach und die Erfassung der Daten nimmt nur wenige Stunden in Anspruch (je nach Betriebsgrösse).
Die OK:GO Initiative wird zurzeit vom touristischen Förderinstrument Innotour unterstützt. Während der von Innotour finanzierten Projektdauer ist die Teilnahme kostenlos. Der Betrieb kann seine Teilnahme jederzeit beenden, es gibt keine Kündigungsfrist.
Spezifische Fragen zur Nutzung von ginto finden Sie auf der Website von Sitios.
Informationen zu technischen Details wie zum Beispiel der Schnittstelle zu ginto finden Sie auf der Website von Sitios.
Welche Angebote und Lokalitäten wie zugänglich sind, hängt von den individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten der einzelnen Personen ab. Darum können Nutzer:innen der ginto-App in der App ein Bedürfnisprofil erstellen, das ihnen direkt anzeigt, welche Standorte für sie persönlich wie zugänglich sind. Zur Vereinfachung arbeitet ginto mit bereits vordefinierten Standard-Profilen (bspw. «Aktivrollstuhl» oder «Kinderwagen»). Je nach dem welches Profil angewählt wird, erfolgt eine Klassifizierung der Zugänglichkeit durch ginto.
Einerseits hilft es Personen mit Mobilitätsbehinderungen zu wissen, was für sie nicht zugänglich ist: Auch dies ist eine wichtige Information, die die Reiseplanung erleichtert. Andererseits sind Personen mit Mobilitätsbehinderungen sehr unterschiedlich – was für eine Person ein unüberwindbares Hindernis darstellt, ist für eine andere Person zugänglich. Wir empfehlen, so viele Informationen wie möglich zu erfassen. Dies hilft Ihren Gästen mit eingeschränkter Mobilität am meisten.
Findet die Veranstaltung innerhalb fester Infrastruktur (bspw. ein Konzertlokal) statt, empfiehlt es sich, dass die Betreiber:innen der Lokalität die Zugänglichkeitsinformationen erfassen, publizieren und die Verantwortung für deren Aktualität übernehmen. So stehen die Zugänglichkeitsinformationen über die (temporäre) Veranstaltung hinaus zur Verfügung. Wenn zusätzlich zur Infrastruktur der Lokalität ein Eintrag erstellt wird, kann die ginto-Funktion «temporärer Eintrag» genutzt werden.
Um einen Besuch planen zu können, sind Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kinderwagen und Senior:innen darauf angewiesen, dass sie im Vorfeld eines Besuchs detaillierte Informationen zur Zugänglichkeit vor Ort finden.
Je mehr Websites, Apps, Webkarten und Datenplattformen die mit ginto erfassten Informationen verlinken, desto eher werden sie gefunden.
FAQs – OK:GO und Pro Infirmis
Neben der Selbsterfassung mit OK:GO gibt es für Betriebe die Möglichkeit, sich durch eine:n externe:n Auditor:in von Pro Infirmis zu erfassen und zertifizieren zu lassen. Diese Leistung von Pro Infirmis ist kostenpflichtig. Für mehr Informationen wenden Sie sich an: zugaenglichkeit@proinfirmis.ch.
Die ginto-App ist das Werkzeug zur Selbsterfassung der Zugänglichkeitsinformationen im Rahmen der OK:GO Initiative. Die App ist einfach und in der Anwendung selbsterklärend gestaltet. Die Erfassungen durch Pro Infirmis werden über eine Schnittstelle ebenfalls in die ginto-App eingespeist. Trägerorganisation der ginto-App ist der Verein Sitios. Das Team von Sitios wartet die App und entwickelt sie weiter.
Pro Infirmis bietet eine Erfassung durch Fachexpert:innen an. Die Zugänglichkeit wird anhand von Piktogrammen zusammengefasst und pro Betrieb stehen detaillierte Informationen auf einer Website zur Verfügung. Der Eintrag von Pro Infirmis wird ebenfalls in die Datenbank der ginto-App eingespeist.
Die OK:GO Initiative unterstützt Tourismusanbieter:innen in der Schweiz bei der Erfassung und Publikation ihrer Zugänglichkeit. Die Zugänglichkeit wird in Abhängigkeit der persönlichen App-Einstellungen der Menschen mit Mobilitätseinschränkungen zusammengefasst. Für die Teilnahme an der OK:GO Initiative wird auf Anfrage ein Nachhaltigkeitsnachweis ausgestellt.
Selbstdeklaration mit ginto | Pro Infirmis Audit |
Leistungsträger nehmen die Erfassung selbst vor, die ginto-App ist selbsterklärend und einfach. | Die Erfassung erfolgt durch geschulte Auditor:innen von Pro Infirmis. Leistungsträger müssen nichts selbst erfassen. |
Die Zugänglichkeit wird in Abhängigkeit der persönlichen App-Einstellungen der User:innen zusammengefasst. | Die Zugänglichkeit wird mittels Piktogramme zusammengefasst. |
Vollständig erfasste Einträge werden mit einer Schnittstelle auf verschiedenen Kanälen. (u.a. discover.swiss) ausgespielt. | Einträge werden mit einer Schnittstelle in die ginto-App integriert und von dort auf verschiedene Kanäle (u.a. discover.swiss) ausgespielt. |
Die Erfassung in ginto ist kostenlos. | Die Erfassung durch geschulte Auditor:innen ist in der Regel kostenpflichtig. |
Zwingende Verlinkung der Zugänglichkeitsinformationen mit dem OK:GO Emblem auf der eigenen Website. | Optionale Verlinkung der Zugänglichkeitsinformationen mit dem OK:GO Emblem auf der eigenen Website. |
Der Nachhaltigkeitsnachweis für Swisstainable wird auf Anfrage ausgestellt, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind: Die Zugänglichkeitsinformationen müssen vollständig erfasst und das OK:GO Emblem auf der Website publiziert sein. | Der Nachhaltigkeitsnachweis für Swisstainable wird auf Anfrage ausgestellt, sofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind: Die Zugänglichkeitsinformationen müssen vollständig erfasst und das OK:GO Emblem auf der Website publiziert sein. |
Natürlich. Die Erfassung via Pro Infirmis ist Teil von OK:GO. Die Möglichkeit zur Selbsterfassung kann bei einer schon bestehenden Zusammenarbeit mit Pro Infirmis als Ergänzung angesehen werden.
Leistungsträger:innen, welche nicht von Pro Infirmis erfasst wurden, können sich mit ginto ganz einfach selbst erfassen und die Zugänglichkeitsinformationen über die eigene Firmenwebsite veröffentlichen. Sowohl die selbstdeklarierten wie auch die auditierten Erfassungen von Pro Infirmis können unter dem Dach von OK:GO über die DMO-Kanäle kommuniziert werden.
Die drei Parteien (ginto, Pro Infirmis, OK:GO) erarbeiten derzeit eine gemeinsame, einheitliche Erfassungsplattform. Für bereits erfasste Einträge ändert sich dadurch nichts, diese werden automatisch auf die neue Plattform transferiert.
Nein. Die von Pro Infirmis erfassten Einträge werden in die ginto-App integriert und von dort weitergeleitet. Interessierte Unternehmen und Organisationen (z.B. Destinationen) müssen so nur eine einzige Schnittstelle bauen, um sämtliche Daten zu beziehen. Interessierte Destinationen wenden sich direkt an okgo@stv-fst.ch.
FAQs – OK:GO und Swisstainable
OK:GO wird als Nachweis innerhalb des Nachhaltigkeitsprogramms Swisstainable anerkannt. In Kombination mit einem weiteren Nachweis können Betriebe das Level II – engaged erreichen.
Swisstainable ist ein Schweizer Nachhaltigkeitsprogramm aus dem Tourismus für den Tourismus. Im Fokus steht die nachhaltige Entwicklung des Tourismuslands Schweiz. Eine Teilnahme am Nachhaltigkeitsprogramm steht allen touristischen Betrieben und Organisationen in der Schweiz offen.
OK:GO ist ein anerkannter Nachweis innerhalb des Swisstainable-Programms. Betriebe, die ihre Zugänglichkeitsdaten in der ginto-App erfassen und das OK:GO Emblem auf ihrer Website publizieren, erhalten auf Anfrage einen Nachhaltigkeitsnachweis von der OK:GO Geschäftsstelle. In Kombination mit einem zweiten Nachhaltigkeitsnachweis kann der Betrieb anschliessend bei Swisstainable auf Level II – engaged eingestuft werden.
Die Teilnahme bei OK:GO ist innerhalb des Nachhaltigkeitsprogramms Swisstainable auf Level II – engaged anerkannt. Um einen OK:GO-Nachweis zu erhalten, müssen die Teilnahmebedingungen erfüllt sein:
Sie erfassen die Zugänglichkeitsinformationen Ihres Angebots in der ginto-App.
Sie füllen in der ginto-App alle Pflichtfelder aus.
Sie veröffentlichen die Zugänglichkeitsinformationen (OK:GO Emblem und Link) an einer prominenten Stelle auf Ihrer Unternehmenswebsite.
Sie halten die Zugänglichkeitsinformationen aktuell.
Besonderen Wert wird dabei auf die Publikation der Informationen zur Zugänglichkeit auf der Unternehmenswebseite gelegt: Ihre Gäste sollen die Informationen so rasch wie möglich finden können. Weiter wird der Nachweis nur für die Lokalitäten und Betriebe ausgestellt, deren Zugänglichkeitsinformationen auch tatsächlich erfasst und publiziert sind.
Die Geschäftsstelle stellt den Nachweis manuell aus. Betriebe, die einen Nachweis erhalten möchten, wenden sich per E-Mail an: okgo@stv-fst.ch.
Eine Übersicht der anerkannten Nachhaltigkeitsnachweise, mit denen in Kombination mit OK:GO das Level II – engaged beantragt werden kann, findet sich hier (Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise Level II – engaged (in Kombination)).
Glossar
Wichtige Begriffe rund um die OK:GO Initiative werden nachfolgend erklärt.
Als «barrierefrei» wird eine Umgebung oder ein Angebot bezeichnet, das von allen Menschen ohne Einschränkungen genutzt werden kann. Personen mit Behinderungen sind oftmals mit Barrieren konfrontiert. Dabei können die Barrieren individuell sein: Für Rollstuhlfahrer:innen sind Treppen Barrieren. Für blinde Menschen sind Informationen, die nur visuell vermittelt werden, Barrieren. Für Personen mit Lernschwäche sind komplexe Texte mit vielen Fremdwörtern Barrieren.
Um bei der OK:GO Initiative mitmachen zu können, muss ein Unternehmen nicht vollständig barrierefrei sein.
«Barrierefreie Schweiz» ist der Name des Vereins, der die OK:GO Initiative 2019 lanciert hat. Der Förderverein Barrierefreie Schweiz wird seit seiner Gründung 2016 von namhaften Akteur:innen aus dem Schweizer Tourismus sowie von Behindertenorganisationen getragen. Der Zweck des Vereins ist es, aktuelle Reiseinformationen für Menschen mit Behinderungen im Schweizer Tourismus strukturiert sichtbar und auf breiter Basis zugänglich zu machen.
«ginto» ist der Name der App, mit der im Rahmen der OK:GO Initiative touristische Unternehmen Informationen zur Zugänglichkeit ihrer Lokalitäten erfassen. ginto ist auch eine Datenplattform: Weitere Daten rund um Barrierefreiheit werden aus anderen Systemen importiert. Über eine Schnittstelle können die ginto-Daten zudem abgerufen und auf den Websites von Tourismusorganisationen publiziert werden.
Inklusion heisst, dass alle Personen unabhängig ihrer Fähigkeiten und persönlichen Voraussetzungen, mit und ohne Behinderungen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dafür sollen sich nicht die Personen mit Behinderungen anpassen müssen, sondern das bestehende Umfeld passt sich an die verschiedenen Voraussetzungen der verschiedenen Menschen an.
Sinngemäss ist diese Definition der Leitgedanke der UN-Behindertenrechtskonvention, die im April 2014 auch von der Schweiz unterzeichnet wurde.
Die selbstverständliche und öffentliche Kommunikation von Zugänglichkeitsinformationen im Rahmen der OK:GO Initiative ist ein Beitrag zu mehr Inklusion im Schweizer Tourismussektor.
Im pädagogischen und soziologischen Zusammenhang wird «Inklusion» von «Integration» unterschieden. In Abgrenzung zur Inklusion werden bei der Integration im bestehenden Umfeld spezifische Räume für Menschen mit spezifischen Bedürfnissen oder Fähigkeiten geschaffen.
«Sitios» heisst der Verein hinter der ginto-App. Das Team von Sitios betreibt die ginto-Plattform, auf der Informationen über die Zugänglichkeit gebündelt und veröffentlicht werden. Der Förderverein Barrierefreie Schweiz ist Gründungsmitglied von Sitios.
«Swisstainable» ist der Name des Nachhaltigkeitsprogramms des Schweizer Tourismus. Das Programm verleiht dem Engagement des Tourismussektors mehr Sichtbarkeit und unterstützt die touristischen Leistungsträger in ihren Bestrebungen in Richtung einer umfassenden nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Tourismus. Bestehende Zertifizierungen, Initiativen und Programme werden integriert, sofern sie gewisse Standards erfüllen. Die Teilnahme bei OK:GO ist innerhalb von Swisstainable auf Level II – engaged (in Kombination) anerkannt.
Welche Orte und Angebote für welche Personen wie zugänglich sind, hängt von den individuellen Voraussetzungen und Fähigkeiten der einzelnen Personen ab. Im Rahmen der OK:GO Initiative werden Informationen zur Zugänglichkeit erfasst und kommuniziert. Dank den vielen erfassten Daten können alle Personen selbstständig entscheiden, welche Lokalitäten für sie zu welchem Grad zugänglich sind.
Ihre Ansprechperson
Michelle Keusch
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