Tourismuspolitik
Politische Rahmenbedingungen
Der Tourismus wird in der föderalistischen Schweiz sowohl vom Bund als auch von den Kantonen unterstützt. Die beiden Ebenen arbeiten Hand in Hand: Die Kantone sind vor Ort aktiv und schaffen optimale Voraussetzungen. Der Bund sorgt für wirksame Rahmenbedingungen. Seitens des Tourismus darf der STV auf die Unterstützung von diversen Tourismus- und Wirtschaftsverbänden zählen.
Politische Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen des Tourismussektors werden von unterschiedlichen Ebenen aus gesteuert. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Akteure und ihre Rollen.
Die Rolle des Bundes
Die Schweiz kennt kein Tourismusgesetz auf Bundesebene. Die Tourismuspolitik ist vielmehr eine Querschnittaufgabe. Unterschiedlichste Politikbereiche wie etwa die Raumplanung, Regionalpolitik, Verkehrspolitik, Europapolitik, Finanzpolitik usw. haben einen direkten oder indirekten Einfluss auf den Tourismussektor.
Die Bundesverfassung ermächtigt in Artikel 103 den Bund, Massnahmen zur Förderung von einzelnen Wirtschaftszweigen oder Berufen zu ergreifen. Verschiedene Bundesgesetze und Verordnungen enthalten Bestimmungen, die den Tourismus betreffen. Entsprechend sind mehrere Departemente und Bundesämter im Bereich Tourismus aktiv.
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)
Charakteristisch für das schweizerische politische System ist eine Verzahnung zwischen nationalen und kantonalen/kommunalen Gesetzen. Auf nationaler Ebene verantwortet das SECO die direkten tourismuspolitischen Massnahmen. Das Ressort Tourismuspolitik, das als Kompetenzzentrum für die Konzipierung und Umsetzung der Schweizer Tourismuspolitik dient, sowie die Förderinstrumente, sind dabei die wichtigsten Stellen.
Tourismusstrategie
Das SECO hat im November 2021 über die Umsetzung der Tourismusstrategie des Bundes Bericht erstattet. Gleichzeitig legte der Bundesrat damit eine aktualisierte und erneuerte Tourismusstrategie vor, welche folgende fünf Ziele verfolgt:
Rahmenbedingungen verbessern
Unternehmertum fördern
zur nachhaltigen Entwicklung beitragen
Chancen der Digitalisierung nutzen
Attraktivität des Angebots und den Marktauftritt stärken
Zur Tourismusstrategie des Bundes
Recovery-Programm
Am 1. September 2021 hat der Bundesrat ein Recovery Programm für den Schweizer Tourismus beschlossen, um die negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise abzufedern. Schwerpunkte bilden die Wiederbelebung der Nachfrage und der Erhalt der Innovationsfähigkeit. Zwei der drei Massnahmen sind per Ende 2023 abgelaufen. Die Erhöhung des Bundesanteils bei Innotour-Projekten wird bis 2026 weitergeführt.
Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
Der Tourismus profitiert wie einige andere Wirtschaftszweige von einem reduzierten Mehrwertsteuer-Satz. Er ist von zentraler Bedeutung, um eine Entlastung auf der Kostenseite der Beherbergungsbetriebe zu bewirken und stärkt, gerade in Zeiten des starken Frankens, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gegenüber den Nachbarländern.
Mehr zum Sondersatz für Beherbergungsleistungen
Die Rolle der Kantone
Die meisten Kantone verfügen über ein Tourismusgesetz (siehe Tabelle unten). Einzelne, touristisch besonders aktive Kantone, haben für den Tourismus spezielle zuständige Amtsstellen oder Abteilungen bezeichnet. Dazu gehören Bern, Wallis, Graubünden, Tessin und St. Gallen.
Wer macht was?
Innerhalb der Kantone sind in tourismuspolitischen Fragen die Exekutiven touristischer Gemeinden und spezielle Kommissionen aktiv. Kantonale, regionale und subregionale Tourismusverbände sowie Destinationen arbeiten mit den Kantonen und Gemeinden zusammen.
Wie wird es finanziert?
Die Kantone erheben für die Finanzierung der Tourismusförderung verschiedene Abgaben:
Kurtaxen
Beherbergungsabgaben
Tourismusförderungsabgabe (TFA)
Kanton | Gesetz | Informationen |
Aargau | Standortförderungsgesetz vom 31. März 2009 | |
Appenzell Innerrhoden | Tourismusförderungsgesetz vom 28. April 2019 | |
Appenzell Ausserrhoden | Tourismusgesetz vom 13. Juni 2016 | |
Basel-Landschaft | Tourismusgesetz vom 19. Juni 2003 | |
Basel-Stadt | Standortförderungsgesetz vom 29. Juni 2006 | |
Bern | Tourismusentwicklungsgesetz vom 19.10.2005 | |
Freiburg | Gesetz über den Tourismus vom 8. Oktober 2021 | |
Genf | Tourismusgesetz vom 24. Juni 1993 | |
Glarus | Tourismusentwicklungsgesetz vom 6. Mai 2007 | |
Graubünden | Wirtschaftsentwicklungsgesetz vom 27. August 2015 | |
Jura | Tourismusgesetz vom 22. Juni 2022 | |
Luzern | Tourismusgesetz vom 30. Januar 1996 | |
Neuenburg | Gesetz zur Unterstützung der Tourismusentwicklung (LTour) vom 18. Februar 2014 | |
Nidwalden | Tourismusförderungsgesetz vom 16. Dezember 2015 | |
Obwalden | Tourismusgesetz vom 3. Mai 2012 | |
St. Gallen | Tourismusgesetz vom 26. November 1995 | |
Schaffhausen | Tourismusförderungsgesetz vom 15. Mai 2017 | |
Solothurn | Wirtschafts- und Arbeitsgesetz vom 8. März 2015 | |
Schwyz | Gesetz über die Wirtschaftsförderung vom 27. November 1986 | |
Thurgau | Gesetz über Massnahmen gegen die AL und zur Standortförderung vom 28. November 1988 | |
Tessin | Tourismusgesetz vom 25. Juni 2014 | |
Uri | Gesetz über die Förderung des Tourismus vom 23. September 2012 | |
Waadt | Gesetz zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung vom 12. Juni 2007 | |
Wallis | Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996 | |
Zug | Tourismusgesetz vom 27. März 2003 | |
Zürich | kein Tourismusgesetz |
13 Tourismusregionen
Touristische Angebote umfassen oft mehrere Kantone. Aus diesem Grund gliedert sich das Tourismusland Schweiz in 13 touristische Hauptregionen, die einen engen Kontakt pflegen. Die Belangen der Tourismusregionen werden in der Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz (RDK) behandelt. Jede Region ist darin mit ihrer Tourismus-Direktorin bzw. ihrem Tourismus-Direktor vertreten.
Die Arbeitsthemen der RDK sind Tourismuspolitik, Marketing, Qualität und zukunftsgerichtete Angebotsgestaltung. Ihre Mitglieder treffen sich viermal jährlich zu Erfahrungsaustausch und zur Koordination regionaler Aktivitäten.
Mehr zu Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz (RDK)
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