Tourismuspolitik
CO₂-Gesetz für die Zeit nach 2024 - Im Interesse des Tourismussektors
In der Frühjahrsession 2024 haben der National- und Ständerat die Überarbeitung des CO₂-Gesetzes abgeschlossen. Mit dem revidierten CO₂-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Es knüpft an das geltende CO₂-Gesetz an, welches das Parlament bis 2024 verlängert hat und umfasst die Massnahmen für die Zeit von 2025 bis 2030. Die Notwendigkeit der Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemission ist unbestritten. Der Erhalt unserer Landschaft ist für den Tourismus von hohem Wert. Aus diesen Gründen befürwortet der STV die Annahme des Geschäftes. Allerdings beinhaltete der ursprüngliche Entwurf des Gesetzes viele für den Tourismus relevante Punkte, die einige Anpassungen benötigten.
Im September 2022 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum revidierten CO₂-Gesetz. Der vorgeschlagene Entwurf ermöglicht dem Bund, zwischen 2025 und 2030 etwa 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz zu investieren. Die Vorlage wurde in der Herbstsession 2023, in der Wintersession 2023 und nun abschliessend in der Frühjahrsession 2024 vom Parlament behandelt. Die Reduktion von Treibhausgasemissionen ist unbestritten. Daher unterstützt der STV die Vorlage. Gleichzeitig betrifft die Revision zahlreiche für den Tourismus relevante Punkte. Deswegen hat sich der STV gemeinsam mit seinen Partner:innen aus dem Tourismussektor zu den nachfolgenden Punkten geäussert und wo nötig, auf zielführende Anpassungen hingewiesen.
Öffentlicher Verkehr
Der Bundesrat empfahl in seinem Entwurf die Rückerstattung der Mineralölsteuer für öV-Unternehmen ab dem 1. Januar 2026 aufzuheben. Der STV teilt die Auffassung, dass die Umstellung des Strassen-öV auf umweltfreundliche Antriebe sinnvoll und notwendig ist. Bei zahlrechen Transportunternehmen findet die Umsetzung bereits heute statt, ist aber bis 2026 noch nicht abgeschlossen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufhebung käme allerdings zu früh und würde den öV um jährlich rund 65 Mio. Franken verteuern. Der öV ist entscheidend für eine bequeme und nachhaltige Erreichbarkeit touristischer Attraktionen. Die gut ausgebaute Infrastruktur des öVs ermöglicht das problemlose Erreichen abgelegener Orte. Ein drastischer Preisanstieg würde dem Tourismus in der Schweiz schaden. Daher zeigt sich der STV mit dem in der Frühjahrssession 2024 gefällten Kompromiss der Bundesversammlung zufrieden. Der Kompromiss sieht zwar vor, dass per Januar 2026 die Rückerstattung der Mineralölsteuer für Fahrzeuge der vom Bund konzessionierte Transportunternehmen im Ortsverkehr entfällt. Allerdings entfällt die Rückerstattung der Mineralölsteuer ausserhalb des Ortsverkehrs erst im Jahr 2030. Die Rückerstattung ausserhalb des Ortsverkehrs bleibt nach dem Jahr 2030 insoweit noch möglich, als die konzessionierten Transportunternehmungen nachweisen können, dass für die entsprechenden Linien eine Umrüstung auf Busse mit CO₂-neutraler, erneuerbarer Antriebstechnologie aus topografischen Gründen nicht machbar ist.
Rückerstattung Mineralölsteuer konzessionierte Schifffahrt
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Aufhebung der Rückerstattung der Mineralölsteuer betrifft den gesamten öV. Somit ist auch die öffentliche Schifffahrt im Rahmen der konzessionierten Personenbeförderung auf Seen und Flüssen davon betroffen. Während eine langfristige Streichung der Steuerrückerstattung beim Strassen-öV sinnvoll ist, befindet sich die Schifffahrt in einer anderen Ausgangslage. Eine schnelle Umstellung der Schiffe auf umweltfreundliche Antriebe ist nur bedingt möglich, da noch keine CO₂-neutralen, erneuerbaren Antriebstechnologien für grosse Kursschiffe verfügbar sind, die längere Strecken mit Fahrplangeschwindigkeit meistern können. Hinzu kommt, dass die eidgenössisch konzessionierte Schifffahrt mehrheitlich nicht abgeltungsberechtigt ist und den Ausfall der Mineralölsteuerrückerstattung selbst tragen müsste. Bei einem Wegfall der Mineralölsteuerrückerstattung ab 2026 würden sich die Treibstoffkosten für alle Schifffahrtsgesellschaften nahezu verdoppeln und für einzelne Gesellschaften existenzbedrohend werden. Es ist umso erfreulicher, dass sich beide Kammern mit deutlichem Zuspruch darauf geeinigt haben, der eidgenössisch konzessionierten Schifffahrt weiterhin die Mineralölrückerstattung zu gewähren.
Beimischquote Flugtreibstoff
Ein grosser Teil der Treibhausgas-Emissionen in der Luftfahrt ist dem Flugbetrieb zuzuschreiben. Die Lösung zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen liegt also in nachhaltigen Flugtreibstoffen. Im Luftfahrtbereich verpflichtet das revidierte CO₂-Gesetz die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen. Der STV unterstützte die Förderung dieser Treibstoffe sowie die Forderung nach einer Regelung über das Luftverkehrsabkommen mit der EU. Diese Forderung wurde bereits in der Wintersession 2023 von der Bundesversammlung gutgeheissen.
CO₂-Abgabe auf Brennstoffen
Die CO₂-Abgabe wird auf alle fossilen Brennstoffe (z.B. Heizöl, Erdgas) erhoben. Der ursprüngliche Satz lautete 36 Franken pro Tonne CO₂. Der Bundesrat hat ihn mittlerweile auf 120 Franken erhöht. Im Entwurf des revidierten CO₂-Gesetzes erachtete es der Bundesrat daher als wichtig, dass der Abgabesatz je Tonne CO₂ nicht noch weiter erhöht wird. Der STV teilt die Ansicht, dass sich die maximal 120 Franken je Tonne CO₂ in der Vergangenheit bewährt haben, und sieht keinen Anlass für eine Erhöhung der Abgabe. Auch das Parlament teilte diese Auffassung; zuerst der Ständerat in der Herbstsession 2023 und schliesslich der Nationalrat in der Wintersession 2023. Die CO₂-Abgabe auf Brennstoffe bleibt somit bei maximal 120 Franken pro Tonne.
Verminderungsverpflichtung
Betreiber von Anlagen bestimmter Wirtschaftszweige müssen sich gegenüber dem Bund zur Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten. Sie müssen jährlich über ihre Emissionen, die umgesetzten Massnahmen sowie über allfällige Abweichungen von ihren Zielen Bericht erstatten. Die Verminderungsverpflichtung ermöglicht eine Befreiung von der CO₂-Abgabe auf Brennstoffe, indem Betreiber die bezahlte Abgabe zurückfordern können. Der Bundesrat schlug in seinem Entwurf vor, diese Verpflichtung auf Betreiber mit wirtschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten auszudehnen. KMU sollen somit eine Rückerstattung beantragen können, wenn sie sich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2040 verpflichten. Dieses Anreizsystem kann für zahlreiche Betriebe im KMU-geprägten Tourismussektor interessante Möglichkeiten bieten. Der Ständerat hat dem Vorschlag als Erstrat zugestimmt. Der Nationalrat ist dieser Entscheidung in der Wintersession 2023 gefolgt, die Erweiterung wurde somit angenommen.
Förderung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeuge gelten im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennungsfahrzeugen als umweltfreundlicher, da sie dazu beitragen können, den CO₂-Ausstoss zu reduzieren. Der Bundesrat wollte mit einer Anstossfinanzierung die besonderen Hürden bei der Ladeinfrastruktur von Elektroautos reduzieren. Der STV sprach sich für diese Förderung aus. Diese wäre eine gute Option für beispielsweise öffentliche Parkplätze, Beherbergungsbetriebe oder sonstige Orte gewesen, wo Fahrzeuge meist über eine oder mehrere Nächte stationiert sind. Leider stellte sich die Anstossfinanzierung als grosser Diskussionspunkt zwischen Stände- und Nationalrat heraus. Der STV bedauert den endgültigen Entschluss des Parlaments, sich gegen die Förderung von Ladeinfrastrukturen für E-Autos zu entscheiden.
Der STV ist mit dem revidierten CO₂-Gesetz weitgehend zufrieden. Die meisten für den Tourismussektor wichtigen Artikel konnten erfolgreich angepasst werden. Der Tourismus in der Schweiz lebt von schönen und intakten Landschaften. Für eine gut funktionierende touristische Wertschöpfungskette muss jedoch auch den wirtschaftlichen Interessen genügend Rechnung getragen werden. Das revidierte Gesetz stellt aus Sicht des Tourismussektors einen ausgewogenen Kompromiss dieser Interessen dar.
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Die Hotellerie verzeichnete in der Schweiz im September 2024 insgesamt 4,0 Mio. Logiernächte. Das sind –1,4% oder –57’000 Logiernächte im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode. Insgesamt 2,1 Mio. Logiernächte gingen auf das Konto der ausländischen Gäste (+2,9%; +60’000). Die inländischen Gäste generierten 1,9 Mio. Logiernächte (–5,7%; –117’000). Dies sind die provisorischen Ergebnisse des Bundesamtes für Statistik (BFS).
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