FAQ - Einstellung Ferienwohnungs-Klassifikation
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation.
Bis zum 31. Dezember 2024 können noch Objekte klassifiziert werden. Danach sind keine Neu- und Wiederklassifikationen mehr möglich. Die letzten Klassifikationen werden den Klassifikationsstellen anfangs Januar 2025 in Rechnung gestellt.
Ja, Klassifikationen, welche bis zum 31. Dezember 2024 vorgenommen wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf. Die definitive Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation erfolgt per 31. Dezember 2028 nach Ablauf der letzten Klassifikationen.
Ja, das Label darf bis zum Ablauf der entsprechenden Gültigkeit weiterhin verwendet werden. Danach muss das Label aus der Kommunikation entfernt werden.
Ja, gültige Klassifikationen werden bis zur definitiven Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation (31. Dezember 2028) weiterhin auf chalet.myswitzerland.com angezeigt.
Die Logins für Klassifikationsstellen werden per 31. Dezember 2024 und für Kontrollpersonen per 1. Februar 2025 deaktiviert.
Bei Bedarf können Urkunden in digitaler Form beim STV bestellt werden (nur für Klassifikationen, welche bis zum 31. Dezember 2024 vorgenommen wurden).
Die Klassifikationsstellen sind angehalten, bis 31. Dezember 2024 sämtliche benötigten Daten aus dem STnet zu exportieren. Bei Bedarf kann auch der STV die benötigten Daten zur Verfügung stellen.
Ja, alle offenen Kontrollen müssen bis 31. Dezember 2024 durchgeführt und bis spätestens 31. Januar 2025 abgerechnet werden.
Nein, ab dem 1. Januar 2025 werden keine Stichprobenkontrollen mehr ausgelöst. Klassifikationsstellen können jedoch zur Qualitätssicherung freiwillige Kontrollen durchführen (keine Entschädigung durch den STV).
Nein, da ab dem 1. Januar 2025 keine Kontrollen mehr ausgelöst werden, werden keine Kontrolleur-Kurse mehr angeboten.
Ab 1. Januar 2025 wird den Klassifikationsstellen keine jährliche Grundgebühr mehr verrechnet. Die Klassifikationsstellen bleiben bis zur definitiven Einstellung der Ferienwohnungs-Klassifikation per 31. Dezember 2028 Ansprechpartner für Anliegen und Fragen von Vermieter:innen rund um die Ferienwohnungs-Klassifikation.
Auf der STV-Webseite stehen weiterhin nützliche Dokumente rund um die Vermietung von Ferienwohnungen zur Verfügung.
Vermieter:innen von Gästezimmern und Bed & Breakfasts können ihre Objekte weiterhin über BnB Switzerland klassifizieren lassen. Ab dem 1. Januar 2025 werden diese Urkunden direkt durch BnB Switzerland ausgestellt. Noch durch den STV ausgestellte Urkunden behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf.
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Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG)
Stellungnahme zu den Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads
Touristische Beherbergung in der Sommersaison 2024
Die Schweizer Hotellerie verzeichnete in der Sommersaison 2024 (Mai bis Oktober) mit insgesamt 24,4 Millionen Logiernächten einen neuen Höchstwert. Gegenüber der entsprechenden Vorjahresperiode erhöhte sich die Logiernächtezahl um 1,6% (+395 000). Die ausländische Nachfrage stieg um 3,9% auf 13,0 Millionen Logiernächte (+491 000). Die inländische Nachfrage verzeichnete ein Minus von 0,8% und erreichte ein Total von 11,4 Millionen Logiernächten (−96 000).
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