Tourismuspolitik
Überproportionale Belastung des Tourismussektors durch das Entlastungspaket
Der Bund geht in den nächsten Jahren von deutlich schneller wachsenden Ausgaben als Einnahmen aus. Aus diesem Grund rechnet er ab 2027 mit einem strukturellen Defizit von rund drei Milliarden CHF in der Bundeskasse. Die steigenden Ausgaben sind primär auf die starke Erhöhung der Militärausgaben und die Finanzierung der vom Volk beschlossenen 13. AHV-Rente zurückzuführen. Um den Bundeshaushalt im Gleichgewicht zu halten, möchte der Bundesrat ein Entlastungspaket schnüren. Dabei möchte er eine ausgabenseitige Lösung finden und auf höhere Einnahmen, z.B. durch Steuererhöhungen, mehrheitlich verzichten. Basierend auf dem Bericht der Expertengruppe Gaillard hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen erarbeitet, mit denen im Jahr 2027 2,7 Mia CHF und im 2028 3,6 Mia CHF eingespart werden sollen.
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Der Bundesrat hat die vorgesehenen Massnahmen im Januar 2025 in die Vernehmlassung gegeben. Alle Massnahmen, die eine Gesetzesänderung benötigen, werden in der Herbstsession im Parlament behandelt. Der Tourismussektor ist sowohl von Massnahmen, die eine Gesetzesänderung erfordern, als auch von solchen, die ohne Gesetzesänderung umsetzbar sind, betroffen. Aus diesem Grund hat der STV im Vernehmlassungsverfahren Stellung bezogen und sich zu den acht für den Tourismussektor relevantesten Massnahmen geäussert.
Grundsätzlich Einschätzung zum Entlastungspaket
Der STV begrüsst grundsätzlich die Bemühungen des Bundesrates, den Bundeshaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Die vom Bund vorgeschlagenen Massnahmen treffen den Tourismussektor jedoch in ausserordentlichem Masse. Denn nicht nur die Kürzungen bei den touristischen Förderinstrumenten Schweiz Tourismus, Neue Regionalpolitik und Innotour belasten den Tourismussektor. Zahlreiche weitere Massnahmen haben direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Sektor. Dazu gehören insbesondere die Massnahmen im öffentlichen und touristischen Verkehr, die Sportförderung und der MWST-Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen. Zudem könnte auch eine Anpassung beim Subventionsgesetz Folgen für den Sektor nach sich ziehen. Die vorgesehenen Massnahmen würden die Rahmenbedingungen in einem so starken Mass verändern, das Wertschöpfungsverluste im touristischen Sektor unausweichlich wären. Diese überproportionalen Auswirkungen widersprechen der vom Bund angekündigten Opfersymmetrie und belastet den Tourismussektor unverhältnismässig stark.
Der STV hat sich aus diesen Gründen gegen die vorgesehenen Entlastungsmassnahmen im touristischen Bereich ausgesprochen. Die Wirkung der Förderinstrumente hat sich seit vielen Jahren bewährt und es hat sich mehrfach gezeigt, dass sich die unterschiedlichen Instrumente optimal ergänzen. Auch dürfen die indirekten Auswirkungen auf den Tourismussektor nicht unterschätzt werden. Massnahmen, die die vor- oder nachgelagerte Wertschöpfungskette des Sektors betreffen, können sich als gravierend erweisen.
Relevanteste Massnahmen für den Tourismussektor
Die Massnahmen des Entlastungspakets, die der STV ablehnt, sehen in fast allen Fällen Kürzungen der finanziellen Mittel vor, die zu einer Beeinträchtigung und Schwächung des Schweizer Tourismussektors führen. Es handelt sich dabei um folgende Massnahmen:
Neue Regionalpolitik
Von den Einlagen in den Fonds für die Neue Regionalpolitik soll gemäss Bundesrat abgesehen werden. Um auch längerfristig die Einzahlungen in den Fonds aussetzen zu können, sieht der Bundesrat vor, die heute gesetzlich festgeschriebene Werterhaltung des Fonds in ein Verschuldungsverbot umzuwandeln. Der STV spricht sich klar gegen diese Massnahme aus. Wenn der Bund den Fonds nicht weiter alimentiert, werden die flüssigen Mittel entsprechend schnell aufgebraucht sein. Mittelfristig käme dies einem Verzicht auf eine konsistente und wirkungsvolle Regional-, Raum- und Tourismuspolitik gleich. Der Bund signalisiert damit die Bereitschaft, Sparmassnahmen auf dem Rücken der wirtschaftlichen Randgebiete zu tätigen.
Innotour
Der Tourismussektor sieht sich in den kommenden Jahren mit grossen Herausforderungen konfrontiert, die Innovationen und Investitionen bedürfen. Anpassungen an den Klimawandel, der Fachkräftemangel sowie die Digitalisierung erfordern einen dynamischen und innovativen Sektor. Auf die vom Bund vorgesehenen Kürzungen gilt es entsprechend zu verzichten. Innovation gilt es anzuregen und nicht wegzusparen.
Schweiz Tourismus
Der Bund sieht eine Kürzung der Beiträge an Schweiz Tourismus um 20 % vor. Der Bundesbeitrag macht rund 60 % des Budgets von Schweiz Tourismus aus, während 40 % von der Privatwirtschaft beigesteuert werden. Wird der Bundesbeitrag gekürzt, fällt ein Teil der Beteiligung der Privatwirtschaft weg, da weniger Angebote bestehen, die die Privatwirtschaft nutzen kann. Eine Reduktion des Bundesbeitrags um 20 % wirkt bei Schweiz Tourismus aufgrund der daraus resultierenden Abnahme der Partnermittel, wie eine Kürzung des Bundesbeitrags um 29 %. Damit wird die Arbeit von Schweiz Tourismus, die Schweiz in ihren Bemühungen zu einer sozialeren, wirtschaftlicheren und ökologischeren Destination zu unterstützen, deutlich erschwert. Der STV lehnt diese Kürzung ab.
Öffentlicher Verkehr
Ein gut funktionierender und ausgebauter öffentlicher Verkehr ist grundlegend für die nachhaltige Entwicklung des Tourismussektors. Der STV lehnt aus diesem Grund den Verzicht auf die Förderung des grenzüberschreitenden Personenschienenverkehrs, den Teilverzicht der Förderung von alternativen Antriebssystemen für Busse und Schiffe und die Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen Personenverkehr ab. Gerade die letztgenannte Massnahme würde vor allem den touristischen Verkehr stark treffen.
Sportförderung
Der Bund sieht Kürzungen der finanziellen Unterstützung für die Sportförderung sowohl im Spitzensport als auch im Breitensport vor. Dazu gehört die Streichung von Beiträgen an wiederkehrende internationale Grossanlässe und im Bereich der Jugend und Sport Programme. Aus touristischer Sicht kann dies nicht unterstützt werden. Grossanlässe bringen Wertschöpfung, Innovation und Visibilität. Die Jugendförderung ist ein wichtiger Bestandteil davon, dass die Schweizer Bevölkerung auch zukünftig für den alpinen Tourismus zu begeistern ist.
MWST-Sondersatz
Der MWST-Sondersatz für Beherbergungsdienstleistungen ist nicht direkt Teil des Entlastungspakets. Er ist jedoch eine zentrale Unterstützung für den Schweizer Tourismus. Vollständigkeitshalber hat der STV in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen. Falls das Parlament von einer Verlängerung des Sondersatzes absehen würde, würde dies den Tourismussektor sehr stark treffen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag über den MWST-Beherbergungssatz.
Die ausführliche Argumentation des STV zu allen acht Massnahmen, lesen Sie in unserer Stellungnahme.
Ausblick
Die Vernehmlassung des Bundes läuft noch bis am 5. Mai 2025. Das Entlastungspaket wird voraussichtlich in der Herbstsession 2025 im Parlament behandelt. Mit seinen Partnern wird sich der STV auch weiterhin für bestmögliche Rahmenbedingungen für den Schweizer Tourismus einsetzen.
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