Tourismuspolitik
Änderungen Zweitwohnungsgesetz (ZWG)
Per 1.Oktober 2024 treten Änderungen am Zweitwohnungsgesetz (ZWG) in Kraft, die auf einen politischen Vorstoss des Bündner Nationalrates Martin Candinas (Die Mitte) zurückgehen.
Die Änderungen sollen dazu führen, dass es attraktiver wird, altrechtliche Wohnungen zu sanieren und deren Zerfall entgegenzuwirken. Neu ist es erlaubt:
beim Abbruch und Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen die Wohnfläche um maximal 30 Prozent zu erweitern.
beim Umbau, Abbruch und Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen zusätzliche Erst- oder Zweitwohnungen und Gebäude zu schaffen.
beim Wiederaufbau altrechtlicher Wohnungen eine geringfügige Standortverschiebung auf demselben Grundstück vorzunehmen.
Hintergrund
Das Volk nahm am 11. März 2012 die Zweitwohnungsinitiative an. Mit der Annahme der Initiative wurde der Bau von zusätzlichen Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent verboten. Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen (ZWG) setzt den Verfassungsartikel über die Zweitwohnungen um und ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Das Gesetz wurde vom Parlament ausgearbeitet und hat zum Ziel, das Hauptanliegen der Initiative umzusetzen, nämlich keine neuen Zweitwohnungen auf der grünen Wiese, keine Kulturlandverschwendung und keine weitere Zersiedelung mit Zweitwohnungen zuzulassen.
Wohnungen, die bereits vor Annahme der Initiative, also dem 11. März 2012, gebaut oder bewilligt waren, sind nicht vom Verbot betroffen. Solche Wohnungen werden heute als altrechtliche Bauten bezeichnet und sind in der Art der Nutzung frei. Konkret bedeutet dies, dass diese weiterhin als Erst- oder Zweitwohnungen verkauft oder vermietet werden dürfen, ungeachtet davon, wie hoch der Prozentsatz an Zweitwohnungen in einer Gemeinde ist. Trotzdem gibt es Einschränkungen: So durfte bis anhin bei einem Umbau einer solchen altrechtlichen Wohnung der Wohnraum zwar bereits um maximal 30 Prozent erweitert werden, die Schaffung von zusätzlichen Wohnungen war jedoch verboten.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben sich einige Schwierigkeiten bei deren Umsetzung ergeben: Durch die eingeschränkte Nutzung altrechtlicher Liegenschaften werden dringend notwendige Investitionen in Altliegenschaften nicht getätigt. Denn die wirtschaftliche Attraktivität einer solchen Sanierung sinkt massiv, wenn den dadurch neu entstehenden Wohnungen eine Nutzungsbeschränkung auferlegt wird. Es droht ein absehbarer Zerfall der Bausubstanz, welcher das Dorfbild negativ beeinflusst. Angesichts veralteter Bauten, welche die modernen Standards nicht erfüllen, dürften dabei vermehrt Einwohnerinnen und Einwohner abwandern oder am Dorfrand bauen (Donut-Effekt). Dies widerspricht dem ursprünglichen Sinn der Initiative.
Haltung STV
Der STV hat sich im parlamentarischen Prozess für die Annahme der Änderungen am Zweitwohnungsgesetz eingesetzt. Er ist überzeugt, dass mit den Anpassungen das Ziel der Initiative keineswegs beeinträchtigt wird, sondern zu einem florierenden Dorfzentrum beiträgt. Die Lockerung des Gesetzes für altbaurechtliche Bauten fördert die Verdichtung im Zentrum und die Modernisierung der Gebäude. Gerade im Hinblick auf grössere und kostspielige Ausbauten im Bereich der nachhaltigen Strom- und Heizungsmöglichkeiten, sind die dadurch neu entstehenden Anreize wünschenswert.
Gesetzestext
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