Tourismuspolitik
Förderung von nachhaltigen Heizungen im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG) – in Kraft seit 01.01.2025
Mit dem KlG werden die langfristigen Klimaziele der Schweiz rechtlich verankert. Das KlG ist damit massgebend für die zukünftige Ausgestaltung der Klimapolitik und legt zugleich den Rahmen für deren Weiterentwicklung fest. Die Klimaschutz-Verordnung (KIV) präzisiert das KlG und regelt insbesondere die im KlG enthaltenen Förderinstrumente für die Industrie und den Gebäudebereich. Darüber hinaus werden Massnahmen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel und der klimafreundlichen Ausrichtung der Finanzflüsse geregelt. Touristische Leistungsträger können insbesondere von den Massnahmen im Gebäudebereich profitieren.
Im KIG beschlossene Massnahmen im Bereich klimafreundlicher Gebäude betreffen insbesondere den Ersatz von fossil betriebenen Heizungen oder den Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne erneuerbare Heizsysteme. Das KIG legt fest, dass der Bund im Rahmen eines Impulsprogramms mit einem Betrag von 200 Millionen Franken pro Jahr den Ersatz solcher durch eine Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz fördert. Das Programm ist auf zehn Jahre befristet. Der Vollzug erfolgt weiterhin über die kantonalen Programme, die der Bund finanziell unterstützt.
Förderungen sind beim Ersatz von Heizöl- und Erdgasheizungen sowie ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen möglich. Nachfolgend werden die möglichen Massnahmen aufgelistet:
IP-04: Automatische Holzfeuerung grösser als 70kW
IP-05: Luft/Wasser-Wärmepumpe grösser als 70kW
IP-06: Sole/Wasser-, Wasser/Wasser- Wärmepumpe grösser als 70kW
IP-07: Anschluss an ein Wärmenetz aus erneuerbarer Energie oder Abwärme grösser als 70 kW
IP-08: Solarkollektor grösser als 70 kW
IP-14: Bonus Gebäudehülleneffizienz
IP-19: Ersatz von dezentralen elektrischen Widerstandsheizungsanlagen oder dezentralen fossilen Heizungen
Die Voraussetzung dafür ist, dass ein Kanton ein solches Programm betreibt. Weitere Informationen zum Vorgehen und den Anforderungen der einzelnen Kantone finden Sie auf der vom Bund betriebenen Seite zum Gebäudeprogramm:
Weitere Informationen zum Impulsprogramm
Hintergrund
Das Klimaschutzgesetz wurde im Juni 2023 von der Schweizer Stimmbevölkerung angenommen. Der STV setzte sich im Vorfeld der Abstimmung aktiv für die Annahme des Gesetzes ein, da er davon überzeugt ist, dass ein effektiver Klimaschutz für die Schweiz unabdingbar ist. Im Frühjahr 2024 fand die Vernehmlassung zur zum Gesetz gehörenden Verordnung statt und per 01.01.2025 sind die beiden Gesetzesvorlagen in Kraft getreten. Für den Tourismussektor besonders interessant ist die damit einhergehende Verlängerung des befristeten Förderprogramms für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme.
Gesetzliche Grundlagen
Energieverordnung: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2017/763/de
Klima- und Innovationsgesetz (KIG): https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2403/de
Klima- und Innovationsverordnung (KIV): https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2024/772/de
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