Tourismuspolitik
Fokus Bundeshaus | Rückschau Frühlingssession 2025
In der Frühjahrssession 2025 wurden mehrere für den Tourismussektor relevante Geschäfte beraten. Einer der wichtigsten gefällten Entscheide für den Tourismussektor ist die Annahme der dauerhaften Fortführung des MWST-Sondersatzes für die Beherbergungsbranche im Ständerat.

Der STV ist hoch erfreut über den klaren Entscheid des Ständerats zum MWST-Sondersatz. Die kleine Kammer hat der Weiterführung mit 37 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Dies stellt einen wichtigen Erfolg für den Schweizer Tourismussektor dar und unterstreicht seine wirtschaftliche Relevanz. Der Nationalrat wird seine Entscheidung in der Sondersession im Mai treffen. Gemeinsam mit seinen Partnern setzt sich der STV dafür ein, dass auch die grosse Kammer die Bedeutung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Tourismus anerkennt und die Motion unterstützt.
Die Beratungen zu den zwei Vorlagen zur Stärkung der Energiesicherheit in der Schweiz, der Beschleunigungserlass (23.051) und die Vorlage für eine Stromreserve (24.033), sind nicht abschliessend erfolgt. Das Parlament hat jedoch im Rahmen der Beratungen zum Beschleunigungserlass den Solar-Express als einzelnen Entwurf behandelt und verabschiedet. Der STV begrüsst diesen Entscheid, der eine Weiterführung des Ausbaus der solaren Energie in der Schweiz unterstützt und damit die nachhaltige Entwicklung und die Energiesicherheit im Tourismussektor stärkt.
Der STV begrüsst zudem, dass zwei Motionen, die eine systematische Personenkontrolle an den Schweizer Grenzen erfordert hätten, vom Parlament abgelehnt worden sind. Sowohl die Motion der SVP-Fraktion (24.4321) als auch die Motion Chiesa (23.4448) hätten gegen die Schengen-rechtlichen Pflichten der Schweiz verstossen. Das Schengenabkommen ist von grosser Relevanz für den Tourismussektor, jegliche Gefährdung wird vom STV deshalb strikt abgelehnt.
Bedauerlicherweise wurde auch ein Verbot von Interchange Fees für Debitkartenzahlungen abgelehnt (22.3976/22.3977). Die daraus entstehenden Kosten belasten viele touristische Betriebe wie Hotels, Restaurants und Bergbahnen, die mit geringen Margen arbeiten. Die vom Ständerat alternativ angenommene Motion «25.3020 KMU entlasten: Klartext bei Gebühren für bargeldlose Zahlungsmittel» ist grundsätzlich zu begrüssen. Ob diese alleinig jedoch ausreicht, um die Situation für touristische Unternehmen zu verbessern, ist angesichts der Duopol-Verhältnisse der Anbieter zu bezweifeln.
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Samuel Huber
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