alle News anzeigen

Tourismuspolitik

Das CO₂-Gesetz aus Sicht der Schifffahrtsunternehmen | Stefan Schulthess

In der Frühjahrsession 2024 haben der National- und Ständerat die Überarbeitung des CO₂-Gesetzes abgeschlossen. Mit dem revidierten CO₂-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Der bundesrätliche Entwurf sah vor, dass u.a. die Rückerstattung der Mineralölsteuer ab dem 1. Januar 2026 für den öffentlichen Verkehr (öV) sowie für andere Sektoren gestrichen wird. Es hätte künftig also im Interesse des öV gelegen, seinen Emissionsaustoss zu drosseln, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Die Streichung der Mineralölsteuerrückerstattung hätte auch die konzessionierte Personenschifffahrt betroffen. Das Parlament sorgte jedoch dafür, dass gewissen (Teil-)Branchen weiterhin die Rückerstattung gewährt wird. Dies wird damit begründet, dass die zu erwartende Reduktion der CO₂-Emission durch die Aufhebung der Rückerstattung nur sehr gering ausfallen würde, da in den betroffenen Branchen schlichtweg alternative Technologien fehlen. Zudem hat die Rückerstattung für die betroffenen Branchen grosse wirtschaftliche Relevanz. Auch die konzessionierte Personenschifffahrt gehört in diese Kategorie. Bisher gibt es noch keine CO₂-neutralen, erneuerbaren Antriebstechnologien für grosse Kursschiffe, die auch längere Strecken in Fahrplangeschwindigkeit meistern können. Hinzu kommt, dass die konzessionierte Schifffahrt in der Schweiz grösstenteils nicht abgeltungsberechtigt ist. Das bedeutet, dass sie einen Ausfall der Mineralölsteuerrückerstattung fast vollständig hätte selbst tragen müssen. Die Streichung der Rückerstattung hätte zu einer Verdopplung der Treibstoffkosten geführt und existenzbedrohende Folgen für viele Schifffahrtsunternehmen gehabt.