Tourismuspolitik
Stellungnahme zur Klimaschutzverordnung KIV
Mit der Klimaschutz-Verordnung (KIV) werden die Rahmenbedingungen aus dem Klimagesetz (KIG), welches am 18. Juni 2023 von der Stimmbevölkerung als Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative angenommen wurde, präzisiert. Die KIV regelt primär die bereits im KIG vorgesehenen Instrumente. Dazu gehören die Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen in der Industrie, Anpassungen an den Klimawandel und das Impulsprogramm im Gebäudebereich.
Der STV setzte sich aktiv für die Annahme des Klimagesetzes ein, da er davon überzeugt ist, dass ein effektiver Klimaschutz für die Schweiz unabdingbar ist. Der Schweizer Tourismussektor hat sich damit klar hinter die Schweizer Klimaziele gestellt und sich dem Ziel von Netto-Null bis 2050 verschrieben. Der STV vertritt die Auffassung, dass diese Ziele primär über Anreize erreicht werden können und deshalb, wann immer möglich auf Verbote verzichtet werden soll. Die Klimaschutz-Verordnung deckt sich mit dieser Auffassung, was vom STV begrüsst wird. Es gibt jedoch einige Punkte, in denen die Vorlage die Realität der Unternehmen, insbesondere von KMUs, verkennt. Denn Netto-Null bis 2050 ist ein hoch gestecktes Ziel.
Der Aufwand, gerade für KMU, Massnahmen zur Emissionsverminderung umzusetzen und einen Fahrplan zu erstellen, ist beachtlich und in der Praxis teilweise kaum umsetzbar. Auch wenn der STV die Vereinfachung der Abläufe durch Branchenfahrpläne ausdrücklich begrüsst, muss die Situation für alle, denen ein Branchenfahrplan nicht möglich ist, verbessert werden. Dazu hat er in seiner Stellungnahme einige Punkte eingebracht.
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Lea Boller
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