Tourismuspolitik
Stellungnahme zur Senkung der Wertfreigrenze
Das Parlament hat die Motion 19.3975 «Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs» in der Herbstsession 2021 angenommen. Mit einer generellen Senkung der Wertfreigrenze soll die Steuergerechtigkeit im Reiseverkehr verbessert werden. Neu sollen Waren des Reiseverkehrs bei der Einfuhr nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person von der Einfuhrsteuer befreit sein. Zurzeit beträgt die Wertfreigrenze 300 Franken pro Person. Im Vernehmlassungsverfahren hat sich der Schweizer Tourismus-Verband (STV) zu der Vorlage geäussert.
Die Wertfreigrenze belastet neben dem Detailhandel auch das Schweizer Gastgewerbe, da Einkäufe in Nachbarsländern oftmals mit Restaurantbesuchen einhergehen. Es fliessen jährlich schätzungsweise vier Milliarden Schweizer Franken durch Gastronomietourismus ins grenznahe Ausland ab. Der STV begrüsst daher die Senkung der Wertfreigrenze im Reiseverkehr von 300 auf 150 Franken.
Die Herabsetzung der Wertfreigrenze wird voraussichtlich mit mehr Verzollungen einhergehen. Dem STV ist es deshalb ein wichtiges Anliegen, die Abwicklungen möglichst einfach und unbürokratisch zu gestalten. Es müssen zwingend nötige Begleitmassnahmen getroffen werden, damit es durch die neue Regelung bei der Wertfreigrenze nicht zu einer Zunahme von Stau an den Grenzübergängen kommt, was insbesondere auch den touristischen Verkehr beeinträchtigen würde.
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