Stellungnahme zur Teilrevision des Epidemiengesetzes
Nach der Covid-19-Pandemie möchte der Bund das Epidemiengesetz revidieren. Der STV nimmt im Vernehmlassungsverfahren Stellung zum Vorentwurf.
Der STV begrüsst den Entscheid des Bundesrates, das Gesetz anzupassen. Der vorliegende Vorentwurf benötigt allerdings einige Anpassungen. Die wirtschaftlichen Interessen der Unternhemen finden im Vorentwurf zu wenig Berücksichtigung. Die Ausbreitung von Krankheiten lässt sich nur effektiv bekämpfen, wenn auch die Wirtschaft hinter den Massnahmen steht. Dies lässt sich mit fairen Entschädigungen erreichen.