Accommodation
Holiday Apartment
Das Holiday Apartment Label des Schweizer Tourismus-Verbands orientiert über Qualität und Service in Ferienwohnungen und erhöht dadurch die Transparenz und somit die Vergleichbarkeit zwischen den verschiedenen Anbietern.
Facts & Figures
Im Schweizer Tourismus sind Ferienwohnungen eine attraktive Ergänzung zur Hotellerie. Die offizielle Schweizer Ferienwohnungs-Klassifikation wird vom Schweizer Tourismus-Verband betreut. Per Ende 2023 sind etwa 9'500 Ferienwohnungen klassifiziert, die einen bis maximal fünf Sterne-Superior trugen. Die Qualität wird regelmässig mittels Stichprobenkontrollen überprüft.
Um eine Klassifikationskategorie zu erreichen, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Die vorgeschriebenen Minimalanforderungen und die Musskriterien sind erfüllt.
Die für die Kategorie vorgeschriebene Punktezahl ist erreicht.
Mehr erfahren im Reglement für die Ferienwohnungs-Klassifikation
Zusätzlich zur Klassifikation können sogenannte Spezialisierungen erreicht werden:
Ablauf der Klassifikation
Sie wollen Ihre Ferienwohnung klassieren lassen? Dann gehen Sie wie folgt vor:
Finden Sie heraus, welche Klassifikationsstellen es in Ihrer Region gibt. Falls Sie keine geeignete Klassifikationsstelle finden, senden Sie uns eine Nachricht – wir helfen Ihnen weiter.
Kontaktieren Sie die entsprechende Klassifikationsstelle.
Falls Sie professionell vermieten möchten, erkundigen Sie sich, ob die Klassifikationsstelle mit einem Reservationssystem zusammenarbeitet. Wenn nicht, können Sie Ihr Objekt bei einem dieser Anbieter anmelden.
Die Klassifikationsstelle erfasst Ihr Objekt anhand des Erhebungsbogens oder die Daten werden direkt von Ihnen im System erfasst. Die Klassifikationsstelle gibt Ihnen dazu einen entsprechenden Link.
Ferienwohnung: Minimalanforderungen, Musskriterien und die Punktezahl müssen erfüllt sein.
Falls nicht bereits von Ihnen gemacht, gibt die Klassifikationsstelle die Objektdaten online ins Klassifikationssystem ein.
Über das System wird das Klassifikationsresultat ermittelt und Ihr Objekt klassiert (Kategorien * bis ***** oder * bis *****-Superior).
Nach definitiver Klassifikation durch die Klassifikationsstelle erhalten Sie die digitale Urkunde an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Rechnung für die Klassifikation erfolgt quartalsweise.
Die Wohnung kann im Verlauf der Auszeichnungszeit im Rahmen der im Reglement vorgeschriebenen Stichprobenkontrollen von einer ausgebildeten Kontrolleurin oder einem ausgebildeten Kontrolleur überprüft werden.
Gültigkeit der Klassifikation: Vier Jahre ab Klassifikationsdatum
Anmeldungen sind jederzeit möglich. Die Dauer des Klassifikationsverfahrens hängt von den Klassifikationsstellen ab und liegt in der Regel bei 2 bis 4 Wochen.
Jetzt Ihr Feriendomizil klassifizieren
Mit einer Klassifikation Ihrer Ferienwohnung, Ihres Gästezimmers oder Bed and Breakfast leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Qualität im Schweizer Tourismus. Das Klassifikationsverfahren wird durch eine Klassifikationsstelle in Ihrer Region koordiniert.
Ihre Ferienwohnung online vermarkten
- store
Präsenz auf der Online Buchungsplattform von Schweiz Tourismus
- devices
Mit Hilfe eines Reservationssystems die Wohnung online buchbar machen
Die Klassifikation kostet einen fixen Betrag pro Ferienwohnung.
Sie kostet pauschal CHF 50.– exkl. MwSt. mit einer Gültigkeit von vier Jahren.
Die Klassifikationsstellen können Zusatzkosten für die Bearbeitung verlangen.
Bei vorzeitigem Ausstieg aus der Klassifikation können keine Kosten zurückerstattet werden.
Die Klassifikation beruht auf einer Selbstdeklaration. Damit die Einhaltung der Qualitätsstandards sichergestellt ist und die Vermieter:innen und Eigentümer:innen zu einer kontinuierlichen Verbesserung ihres Angebots motiviert werden können, lässt der STV jährlich mindestens 25 % der neu klassifizierten Objekte stichprobenmässig kontrollieren.
Gästereklamationen
Für die Bearbeitung von Gästereklamationen sind die Klassifikationsstellen zuständig. Der STV nimmt keine Gästereklamationen entgegen und nimmt dazu keine Stellung.
Reklamationen gegen die Einstufung eines Objekts
Rekurse gegen die Einstufung der Objekte oder Beanstandungen betreffend Kriteriendefinitionen sind durch den STV zu beurteilen. Dieser entscheidet abschliessend.
Sämtliche Beanstandungen zuhanden des STV müssen von der Kontrollperson, der Klassifikationsstelle oder von dem:der Vermieter:in oder Eigentümer:in schriftlich und fotografisch dokumentiert werden und maximal zwei Monate nach Bekanntgabe der Einstufung eingereicht werden.
Wird der Rekurs gegen die Einstufung eines Objekts vom STV abgelehnt, stellt der STV dem:der Antragstellenden einen Betrag von CHF 125.– in Rechnung.
Zwei Gremien sind für die operative Führung, Kriteriendefinition, Behandlung von Problemfällen und Weiterentwicklung des Klassifikationssystems verantwortlich.
Fachgruppe Ferienwohnungs-Klassifikation
Die Fachgruppe wird vom STV-Vorstand im Rahmen des Gütesiegels Ferienwohnungs-Klassifikation gewählt. Der STV ermittelt auf Basis der Anzahl regional klassifizierter Objekte das Vertretungs-Kontingent einer Region. Diese Sitze verteilt die Konferenz der regionalen Tourismusdirektoren der Schweiz (RDK) anschliessend auf ihre Partner. Die Fachgruppe handelt im Rahmen der vom Vorstand vorgegebenen Strategie. Ihr werden folgende Aufgaben und Kompetenzen übertragen:
Kriteriendefinition/-revision
Überarbeitung der Richtlinien und Reglemente
Analyse Entwicklungstrends, Rahmenbedingungen
Vorbereitung und Diskussion von speziellen Projekten
Inhalte bei Aus- und Weiterbildung von Kontrolleurinnen und Kontrolleuren definieren
Bearbeiten von Beschwerden/Rekursen seitens Vermieter:innen/Eigentümer:innen (Kriterien, Einstufung)
Für die Verabschiedung der Kriterien und Reglemente verfügt die Fachgruppe über ein Antragsrecht an den STV-Vorstand, welches durch die Geschäftsstelle ausgeübt wird.
Arbeitsgruppen: AG FEWO
Zusätzlich zur Fachgruppe können temporär Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Jede Arbeitsgruppe ist für einen spezifischen Bereich der Ferienwohnungs-Klassifikation verantwortlich. Alle Regionen, die in der Fachgruppe vertreten sind, stellen eine:n Vertreter:in für die «AG Fewo», die die Haupt-Arbeitsgruppe darstellt. Die weiteren Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitsgruppen werden aufgrund ihres Know-hows festgelegt. Externe Partner können die Arbeitsgruppen ergänzen, erhalten jedoch keinen Sitz in der Fachgruppe. Die Anzahl Mitglieder pro Arbeitsgruppe ist limitiert.
Fragen zur Klassifikation?
Damit Sie Ihren Arbeitsaufwand reduzieren können, haben wir für Sie ein FAQ, inklusive Erklärvideos erstellt. Im FAQ werden die häufig gestellten Fragen beantwortet.
Hilfsmittel für Vermieter:innen und Eigentümer:innen
deutsch, französisch, italienisch, englisch
Möchten Sie jeweils die aktualisierte Version automatisch erhalten? Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
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oder bestellen Sie einen Aufkleber bei einer Versicherung, beispielsweise hier.
Möchten Sie ein Exemplar des Leitfadens «Ferienwohnungen vermieten leicht gemacht» (Nicht-Mitglieder: CHF 25.-, STV-Mitglieder: CHF 19.-) oder einen Flyer bestellen? Dann nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.
Dokumente
Nützliche und relevante Dokumente für Klassifikationsstellen stehen in MS Teams zur Verfügung. Sollten Sie keinen Zugriff haben oder nicht mit MS Teams arbeiten, kontaktieren Sie uns.
Mehr über die Ferienwohnungsklassifikation
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